Mutterschutz

Der Mutterschutz ist für uns als Verein ein zentrales und unverzichtbares Anliegen. Die Gesundheit und Sicherheit von werdenden sowie stillenden Müttern und ihren (ungeborenen) Kindern haben höchste Priorität – insbesondere im Arbeitsumfeld, wo besondere Risiken bestehen können.

Aus diesem Grund setzen wir bewusst einen starken Fokus auf dieses Thema. Unser Ziel ist es, Mütter in dieser sensiblen Lebensphase bestmöglich zu schützen und gleichzeitig Arbeitgeber kompetent zu begleiten. Denn sie tragen eine klare Verantwortung: Sie sind gesetzlich verpflichtet, geeignete Schutzmassnahmen zu ergreifen und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass keine Gefährdung für Mutter und Kind entsteht.

Um Unternehmen und Mitarbeitende gezielt zu unterstützen, haben wir als Verein die Plattform mutterschutz.ch entwickelt. Auf dieser Website stellen wir sämtliche relevanten Informationen, gesetzlichen Grundlagen sowie Verordnungen übersichtlich und praxisnah zur Verfügung. Die Inhalte sind in drei Sprachen verfügbar und ermöglichen so einen niederschwelligen Zugang für unterschiedliche Zielgruppen.

Ergänzend dazu haben wir in unserem digitalen Tool PREVITAR eine spezielle Funktion zum Mutterschutz integriert. Diese unterstützt Betriebe dabei, Gefährdungen systematisch zu erkennen, zu beurteilen und geeignete Schutzmassnahmen umzusetzen.

Was bietet die Funktion «Mutterschutz» in PREVITAR?

Durch die Aktivierung des Mutterschutz-Abonnements kann direkt aus einer bestehenden Gefährdungsbeurteilung eine spezifische Mutterschutz-Gefährdungsermittlung erstellt werden. Relevante Tätigkeiten werden übernommen und automatisch mit passenden mutterschutzspezifischen Schutzmassnahmen ergänzt.

So funktioniert es:

  1. Abonnement aktivieren
    Das Mutterschutzmodul kann direkt im System (Register 5/6) über eine eigene Schaltfläche aktiviert werden.
  2. Gefährdungsermittlung erstellen
    Nach der Aktivierung steht ein eigener Reiter «Mutterschutz» zur Verfügung. Bestehende Gefährdungsbeurteilungen werden übernommen, sichtbar sind jedoch nur mutterschutzrelevante Tätigkeiten.
  3. Bewertung durch SIBE/BESIBE
    Sicherheitsbeauftragte prüfen die vorgeschlagenen Schutzmassnahmen, markieren diese als umgesetzt oder erfassen offene Punkte als Aufgaben – analog zum bestehenden Vorgehen.
  4. Individuelle Beurteilung durch die Arbeitnehmerin
    Über einen vom Betrieb generierten QR-Code können Arbeitnehmerinnen ihre persönlichen Tätigkeiten – auch vor einer offiziellen Schwangerschaftsmeldung – selbst überprüfen. Daraus entsteht eine individuelle Gefährdungsermittlung als PDF-Report, die als Grundlage für Gespräche mit der betreuenden Gynäkologin oder dem Gynäkologen dient.

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